Praxis für Logopädie - Inh. Anne Theresa Masslich
Praxis für Logopädie
Inh. Anne Theresa Masslich
Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen

Informationen

Woher bekomme ich eine Verordnung?

Verordnungen erhalten Sie von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Neurologen, Kieferorthopäden und Hausärzten.
Innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verliert.

Heilmittelverordnung und Erläuterungen

 

Wie erfolgt die Terminvereinbarung?

Terminvereinbarungen sind telefonisch oder persönlich in der Praxis mit uns zu vereinbaren.

 

Wie lange dauert eine Therapie?

Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.

 

Wie oft findet die Behandlung statt?

Meist findet die Therapie ein bis zweimal wöchentlich statt. In Ausnahmefällen kann vom Arzt ein höherer Bedarf festgestellt werden.

 

Was erfolgt in der ersten Therapie?

Die erste Therapie ist eine „Kennlernstunde“. In dieser „Kennlernstunde“ erfolgt ein Anamnesegespräch, in dem Sie die Möglichkeit haben, genau zu schildern, warum Sie zur Logopädie kommen. Danach werden Untersuchungen für die logopädische Diagnostik durchgeführt.

 

Müssen häusliche Übungen durchgeführt werden?

Der Erfolg der Therapie hängt von der Mitarbeit zu Hause ab. Neu erlerntes soll in den Alltag integriert werden. Hierfür ist die Kooperation zwischen Therapeut und Patient sehr wichtig.

 

Wann wird eine Zuzahlung erforderlich?

Die Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr besteht ab dem 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.